Synthetisierter Text des BEPS-MLI und des Abkommens mit der Französischen Republik│ 5
Abkommen
zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und der Französischen Republik
zur Vermeidung der Doppelbesteuerungen und über gegenseitige
Amt- und Rechtshilfe auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen
und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuern und der Grundsteuern
DER PRÄSIDENT
DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
und
DER PRÄSIDENT
DER FRANZÖSISCHEN REPUBLIK
sind [ERSETZT durch Artikel 6 Absatz 1 des BEPS-MLI][, von dem Wunsche geleitet,
bei den Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuern und der
Grundsteuern Doppelbesteuerungen zu vermeiden]
Der folgende Artikel 6 Absatz 1 des BEPS-MLI ersetzt den Text betreffend die Absicht zur Vermeidung der
Doppelbesteuerung in der Präambel dieses Abkommens:1
ARTIKEL 6 BEPS-MLI – ZWECK EINES UNTER DAS ÜBEREINKOMMEN
FALLENDEN STEUERABKOMMENS
in der Absicht, in Bezug auf die unter dieses Abkommen fallenden Steuern eine Doppelbesteuerung zu
beseitigen, ohne Möglichkeiten zur Nicht- oder Niedrigbesteuerung durch Steuerverkürzung oder -
umgehung (unter anderem durch missbräuchliche Gestaltungen mit dem Ziel des Erhalts von in diesem
Abkommen vorgesehenen Erleichterungen zum mittelbaren Nutzen von in Drittstaaten oder -gebieten
ansässigen Personen) zu schaffen,
und Grundsätze für die gegenseitige Amts- und Rechtshilfe aufzustellen,
übereingekommen, ein Abkommen zu schließen, und haben zu diesem Zwecke zu ihren
Bevollmächtigten ernannt:
Der Präsident der Bundesrepublik Deutschland:
Dr. Gerhard Josef Jansen,
Gesandter,
Geschäftsträger der Bundesrepublik Deutschland;
1 Wirksam ab dem 1. Januar 2025.
Disclaimers
Unreviewed source preview only. Official 2025 German synthesized BEPS-MLI publication, NOT the 1961 original and NOT a legal/current-law certification. Declared MLI reference/effective date: 2025-01-01; provision-specific conditions remain in the source. No determination after that date, including October 2026. No human, indexing or deployment approval. Noindex is not access control.
German-only source publication. Completeness is limited to this exact 45-page synthesized document, not a complete authentic-language set or complete treaty/amendment chain. No French or English text asset, translation or cross-language alignment. Historical German/French execution formulas do not supply a French synthesized edition.
France 2025 · official German synthesized BEPS-MLI source · unreviewed · reference 2025-01-01 only · no later current-law determination · German-only, not a full authentic-language set.