NON-OPERATIVE / NOT IN FORCE · NICHT IN KRAFT · 2008 source edition
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de-south-africa-2008-not-in-force · DE

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PDF 11 · de-pdf-011-line-002(6) Ein Unternehmen wird nicht schon deshalb so behandelt, als habe es eine Betriebstätte in
PDF 11 · de-pdf-011-line-003einem Vertragsstaat, weil es dort seine Tätigkeit durch einen Makler, Kommissionär oder
PDF 11 · de-pdf-011-line-004einen anderen unabhängigen Vertreter ausübt, sofern diese Personen im Rahmen ihrer ordent-
PDF 11 · de-pdf-011-line-005lichen Geschäftstätigkeit handeln.
PDF 11 · de-pdf-011-line-006(7) Allein dadurch, dass eine in einem Vertragsstaat ansässige Gesellschaft eine Gesellschaft
PDF 11 · de-pdf-011-line-007beherrscht oder von einer Gesellschaft beherrscht wird, die im anderen Vertragsstaat ansässig
PDF 11 · de-pdf-011-line-008ist oder dort (entweder durch eine Betriebstätte oder auf andere Weise) ihre Tätigkeit ausübt,
PDF 11 · de-pdf-011-line-009wird keine der beiden Gesellschaften zur Betriebstätte der anderen.
PDF 11 · de-pdf-011-line-011Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen
PDF 11 · de-pdf-011-line-012(1) Einkünfte, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person aus unbeweglichem Vermö-
PDF 11 · de-pdf-011-line-013gen (einschließlich der Einkünfte aus land- und forstwirtschaftlichen Betrieben) bezieht, das
PDF 11 · de-pdf-011-line-014im anderen Vertragsstaat liegt, können im anderen Staat besteuert werden.
PDF 11 · de-pdf-011-line-015(2) Der Ausdruck “unbewegliches Vermögen” hat die Bedeutung, die ihm nach dem Recht
PDF 11 · de-pdf-011-line-016des Vertragsstaats zukommt, in dem das Vermögen liegt. Der Ausdruck umfasst in jedem Fall
PDF 11 · de-pdf-011-line-017das Zubehör zum unbeweglichen Vermögen, das lebende und tote Inventar land- und forst-
PDF 11 · de-pdf-011-line-018wirtschaftlicher Betriebe, die Rechte, für die die Vorschriften des Privatrechts über Grundstü-
PDF 11 · de-pdf-011-line-019cke gelten, Nutzungsrechte an unbeweglichem Vermögen sowie Rechte auf veränderliche
PDF 11 · de-pdf-011-line-020oder feste Vergütungen für die Ausbeutung oder das Recht auf Ausbeutung von Mineralvor-
PDF 11 · de-pdf-011-line-021kommen, Quellen und anderen natürlichen Ressourcen. Schiffe und Luftfahrzeuge gelten
PDF 11 · de-pdf-011-line-022nicht als unbewegliches Vermögen.