NON-OPERATIVE / NOT IN FORCE · NICHT IN KRAFT · 2008 source edition
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de-south-africa-2008-not-in-force · DE

DE · Physical source page 17

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PDF 17 · de-pdf-017-line-002(5) Die Absätze 1 und 2 sind nicht anzuwenden, wenn der in einem Vertragsstaat ansässige
PDF 17 · de-pdf-017-line-003Nutzungsberechtigte im anderen Vertragsstaat, in dem die die Dividenden zahlende Gesell-
PDF 17 · de-pdf-017-line-004schaft ansässig ist, eine gewerbliche Tätigkeit durch eine dort gelegene Betriebstätte ausübt
PDF 17 · de-pdf-017-line-005und die Beteiligung, für die die Dividenden gezahlt werden, tatsächlich zu dieser Betriebstätte
PDF 17 · de-pdf-017-line-006gehört. In diesem Fall ist Artikel 7 anzuwenden.
PDF 17 · de-pdf-017-line-007(6) Bezieht eine in einem Vertragsstaat ansässige Gesellschaft Gewinne oder Einkünfte aus
PDF 17 · de-pdf-017-line-008dem anderen Vertragsstaat, so darf dieser andere Staat weder die von der Gesellschaft gezahl-
PDF 17 · de-pdf-017-line-009ten Dividenden besteuern, es sei denn, dass diese Dividenden an eine im anderen Staat ansäs-
PDF 17 · de-pdf-017-line-010sige Person gezahlt werden oder dass die Beteiligung, für die die Dividenden gezahlt werden,
PDF 17 · de-pdf-017-line-011tatsächlich zu einer im anderen Staat gelegenen Betriebstätte gehört, noch Gewinne der Ge-
PDF 17 · de-pdf-017-line-012sellschaft einer Steuer für nicht ausgeschüttete Gewinne unterwerfen, selbst wenn die gezahl-
PDF 17 · de-pdf-017-line-013ten Dividenden oder die nicht ausgeschütteten Gewinne ganz oder teilweise aus im anderen
PDF 17 · de-pdf-017-line-014Staat erzielten Gewinnen oder Einkünften bestehen.
PDF 17 · de-pdf-017-line-017(1) Zinsen, die aus einem Vertragsstaat stammen und an eine im anderen Vertragsstaat ansäs-
PDF 17 · de-pdf-017-line-018sige Person gezahlt werden, können, wenn diese Person der Nutzungsberechtigte der Zinsen
PDF 17 · de-pdf-017-line-019ist, nur im anderen Staat besteuert werden.
PDF 17 · de-pdf-017-line-020(2) Der in diesem Artikel verwendete Ausdruck “Zinsen” bedeutet Einkünfte aus Forderungen
PDF 17 · de-pdf-017-line-021jeder Art, auch wenn die Forderungen durch Pfandrechte an Grundstücken gesichert oder mit
PDF 17 · de-pdf-017-line-022einer Beteiligung am Gewinn des Schuldners ausgestattet sind, und insbesondere Einkünfte
PDF 17 · de-pdf-017-line-023aus öffentlichen Anleihen und aus Obligationen einschließlich der damit verbundenen Auf-
PDF 17 · de-pdf-017-line-024gelder und der Gewinne aus Losanleihen. Zuschläge für verspätete Zahlung gelten nicht als