Interface language: English. Document language: German (DE).
de-south-africa-2008-not-in-force · DE
DE · Physical source page 18
Complete native lines of physical PDF page 18. Page-number furniture is retained. Source coordinate order, not a facsimile or human-verified typography.
PDF 18 · de-pdf-018-line-002Zinsen im Sinne dieses Artikels. Der Ausdruck „Zinsen“ umfasst nicht die in Artikel 10 be-
PDF 18 · de-pdf-018-line-003handelten Einkünfte.
PDF 18 · de-pdf-018-line-004(3) Absatz 1 ist nicht anzuwenden, wenn der in einem Vertragsstaat ansässige Nutzungsbe-
PDF 18 · de-pdf-018-line-005rechtigte im anderen Vertragsstaat, aus dem die Zinsen stammen, eine gewerbliche Tätigkeit
PDF 18 · de-pdf-018-line-006durch eine dort gelegene Betriebstätte ausübt und die Forderung, für die die Zinsen gezahlt
PDF 18 · de-pdf-018-line-007werden, tatsächlich zu dieser Betriebstätte gehört. In diesem Fall ist Artikel 7 anzuwenden.
PDF 18 · de-pdf-018-line-008(4) Zinsen gelten dann als aus einem Vertragsstaat stammend, wenn der Schuldner eine in
PDF 18 · de-pdf-018-line-009diesem Staat ansässige Person ist. Hat aber der Schuldner der Zinsen, ohne Rücksicht darauf,
PDF 18 · de-pdf-018-line-010ob er in einem Vertragsstaat ansässig ist oder nicht, in einem Vertragsstaat eine Betriebstätte
PDF 18 · de-pdf-018-line-011und ist die Schuld, für die die Zinsen gezahlt werden, für Zwecke der Betriebstätte eingegan-
PDF 18 · de-pdf-018-line-012gen worden und trägt die Betriebstätte die Zinsen, so gelten die Zinsen als aus dem Staat
PDF 18 · de-pdf-018-line-013stammend, in dem die Betriebstätte liegt.
PDF 18 · de-pdf-018-line-014(5) Bestehen zwischen dem Schuldner und dem Nutzungsberechtigten oder zwischen jedem
PDF 18 · de-pdf-018-line-015von ihnen und einem Dritten besondere Beziehungen und übersteigen deshalb die Zinsen,
PDF 18 · de-pdf-018-line-016gemessen an der zugrunde liegenden Forderung, den Betrag, den Schuldner und Nutzungsbe-
PDF 18 · de-pdf-018-line-017rechtigter ohne diese Beziehungen vereinbart hätten, so wird dieser Artikel nur auf den letzte-
PDF 18 · de-pdf-018-line-018ren Betrag angewendet. In diesem Fall kann der übersteigende Betrag nach dem Recht eines
PDF 18 · de-pdf-018-line-019jeden Vertragsstaats und unter Berücksichtigung der anderen Bestimmungen dieses Abkom-
PDF 18 · de-pdf-018-line-020mens besteuert werden.