NON-OPERATIVE / NOT IN FORCE · NICHT IN KRAFT · 2008 source edition
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PDF 19 · de-pdf-019-line-004(1) Lizenzgebühren, die aus einem Vertragsstaat stammen und an eine im anderen Vertrags-
PDF 19 · de-pdf-019-line-005staat ansässige Person gezahlt werden, können, wenn diese Person der Nutzungsberechtigte
PDF 19 · de-pdf-019-line-006der Lizenzgebühren ist, nur im anderen Staat besteuert werden.
PDF 19 · de-pdf-019-line-007(2) Der in diesem Artikel verwendete Ausdruck "Lizenzgebühren" bedeutet Vergütungen je-
PDF 19 · de-pdf-019-line-008der Art, die für die Benutzung oder für das Recht auf Benutzung von Urheberrechten an lite-
PDF 19 · de-pdf-019-line-009rarischen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Werken, einschließlich kinematographi-
PDF 19 · de-pdf-019-line-010scher Filme und Filme oder Bänder oder Disketten für Rundfunk und Fernsehen, von Paten-
PDF 19 · de-pdf-019-line-011ten, Warenzeichen, Mustern oder Modellen, Plänen, geheimen Formeln oder Verfahren oder
PDF 19 · de-pdf-019-line-012für die Mitteilung gewerblicher, kaufmännischer oder wissenschaftlicher Erfahrungen gezahlt
PDF 19 · de-pdf-019-line-014(3) Absatz 1 ist nicht anzuwenden, wenn der in einem Vertragsstaat ansässige Nutzungsbe-
PDF 19 · de-pdf-019-line-015rechtigte im anderen Vertragsstaat, aus dem die Lizenzgebühren stammen, eine Geschäftstä-
PDF 19 · de-pdf-019-line-016tigkeit durch eine dort gelegene Betriebstätte ausübt und die Rechte oder Vermögenswerte,
PDF 19 · de-pdf-019-line-017für die die Lizenzgebühren gezahlt werden, tatsächlich zu dieser Betriebstätte gehören. In
PDF 19 · de-pdf-019-line-018diesem Fall ist Artikel 7 anzuwenden.
PDF 19 · de-pdf-019-line-019(4) Lizenzgebühren gelten dann als aus einem Vertragsstaat stammend, wenn der Schuldner
PDF 19 · de-pdf-019-line-020eine in diesem Staat ansässige Person ist. Hat aber der Schuldner der Lizenzgebühren, ohne
PDF 19 · de-pdf-019-line-021Rücksicht darauf, ob er in einem Vertragsstaat ansässig ist oder nicht, in einem Vertragsstaat
PDF 19 · de-pdf-019-line-022eine Betriebstätte und ist die Verpflichtung zur Zahlung der Lizenzgebühren für Zwecke der
PDF 19 · de-pdf-019-line-023Betriebstätte eingegangen worden und trägt die Betriebstätte die Lizenzgebühren, so gelten
PDF 19 · de-pdf-019-line-024die Lizenzgebühren als aus dem Staat stammend, in dem die Betriebstätte liegt.