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DE · Physical source page 21
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PDF 21 · de-pdf-021-line-002Vermögen, das dem Betrieb dieser Schiffe oder Luftfahrzeuge dient, können nur in diesem
PDF 21 · de-pdf-021-line-003Staat besteuert werden.
PDF 21 · de-pdf-021-line-004(5) Gewinne aus der Veräußerung des in den vorstehenden Absätzen nicht genannten Vermö-
PDF 21 · de-pdf-021-line-005gens können nur in dem Vertragsstaat besteuert werden, in dem der Veräußerer ansässig ist.
PDF 21 · de-pdf-021-line-006(6) Bei einer natürlichen Person, die in einem Vertragsstaat während mindestens fünf Jahren
PDF 21 · de-pdf-021-line-007ansässig war und die im anderen Vertragsstaat ansässig geworden ist, berührt Absatz 5 nicht
PDF 21 · de-pdf-021-line-008das Recht des erstgenannten Staates, den aus Anteilen an einer im erstgenannten Vertragsstaat
PDF 21 · de-pdf-021-line-009ansässigen Gesellschaft erzielten Vermögenszuwachs dieser Person für den Zeitraum der An-
PDF 21 · de-pdf-021-line-010sässigkeit im erstgenannten Vertragsstaat nach seinen innerstaatlichen Rechtsvorschriften zu
PDF 21 · de-pdf-021-line-011besteuern. In diesem Fall wird der im erstgenannten Staat besteuerte Vermögenszuwachs bei
PDF 21 · de-pdf-021-line-012der Ermittlung des späteren Vermögenszuwachses durch den anderen Staat nicht einbezogen.
PDF 21 · de-pdf-021-line-013Artikel 14
PDF 21 · de-pdf-021-line-014Einkünfte aus unselbständiger Arbeit
PDF 21 · de-pdf-021-line-015(1) Vorbehaltlich der Artikel 15, 17, 18 und 19 können Gehälter, Löhne und ähnliche Vergü-
PDF 21 · de-pdf-021-line-016tungen, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person aus unselbständiger Arbeit bezieht,
PDF 21 · de-pdf-021-line-017nur in diesem Staat besteuert werden, es sei denn, die Arbeit wird im anderen Vertragsstaat
PDF 21 · de-pdf-021-line-018ausgeübt. Wird die Arbeit dort ausgeübt, so können die dafür bezogenen Vergütungen im an-
PDF 21 · de-pdf-021-line-019deren Staat besteuert werden.
PDF 21 · de-pdf-021-line-020(2) Ungeachtet des Absatzes 1 können Vergütungen, die eine in einem Vertragsstaat ansässige
PDF 21 · de-pdf-021-line-021Person für eine im anderen Vertragsstaat ausgeübte unselbständige Arbeit bezieht, nur im
PDF 21 · de-pdf-021-line-022erstgenannten Staat besteuert werden, wenn