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PDF 25 · de-pdf-025-line-002Artikel 18
PDF 25 · de-pdf-025-line-003Öffentlicher Dienst
PDF 25 · de-pdf-025-line-004(1) Gehälter, Löhne und ähnliche Vergütungen, ausgenommen Ruhegehälter, die von einem
PDF 25 · de-pdf-025-line-005Vertragsstaat, einem seiner Länder oder einer ihrer Gebietskörperschaften an eine natürliche
PDF 25 · de-pdf-025-line-006Person für die diesem Staat, einem seiner Länder oder einer ihrer Gebietskörperschaft geleis-
PDF 25 · de-pdf-025-line-007teten Dienste gezahlt werden, können nur in diesem Staat besteuert werden. Diese Gehälter,
PDF 25 · de-pdf-025-line-008Löhne und ähnlichen Vergütungen können jedoch nur im anderen Vertragsstaat besteuert
PDF 25 · de-pdf-025-line-009werden, wenn die Dienste in diesem Staat geleistet werden und die natürliche Person in die-
PDF 25 · de-pdf-025-line-010sem Staat ansässig ist und
PDF 25 · de-pdf-025-line-012ein Staatsangehöriger dieses Staates ist oder
PDF 25 · de-pdf-025-line-014nicht ausschließlich deshalb in diesem Staat ansässig geworden ist, um die
PDF 25 · de-pdf-025-line-015Dienste zu leisten.
PDF 25 · de-pdf-025-line-016(2) Ungeachtet des Artikels 17 können Ruhegehälter, die von einem Vertragsstaat oder einem
PDF 25 · de-pdf-025-line-017seiner Länder oder einer ihrer Gebietskörperschaften oder aus einem von diesem Staat oder
PDF 25 · de-pdf-025-line-018einem seiner Länder oder einer ihrer Gebietskörperschaft errichteten Sondervermögen an eine
PDF 25 · de-pdf-025-line-019natürliche Person für die diesem Staat, einem seiner Länder oder einer ihrer Gebietskörper-
PDF 25 · de-pdf-025-line-020schaften geleisteten Dienste gezahlt werden, nur in diesem Staat besteuert werden. Diese Ru-
PDF 25 · de-pdf-025-line-021hegehälter können jedoch nur im anderen Vertragsstaat besteuert werden, wenn die natürliche
PDF 25 · de-pdf-025-line-022Person in diesem Staat ansässig und ein Staatsangehöriger dieses Staates ist.
PDF 25 · de-pdf-025-line-023(3) Auf Gehälter, Löhne und ähnliche Vergütungen und Ruhegehälter für Dienstleistungen,
PDF 25 · de-pdf-025-line-024die im Zusammenhang mit einer gewerblichen Tätigkeit eines Vertragsstaates, eines seiner