NON-OPERATIVE / NOT IN FORCE · NICHT IN KRAFT · 2008 source edition
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de-south-africa-2008-not-in-force · DE

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PDF 34 · de-pdf-034-line-002(2) Hält die zuständige Behörde die Einwendung für begründet und ist sie selbst nicht in der
PDF 34 · de-pdf-034-line-003Lage, eine befriedigende Lösung herbeizuführen, so wird sie sich bemühen, den Fall durch
PDF 34 · de-pdf-034-line-004Verständigung mit der zuständigen Behörde des anderen Vertragsstaats so zu regeln, dass
PDF 34 · de-pdf-034-line-005eine dem Abkommen nicht entsprechende Besteuerung vermieden wird. Die Verständigungs-
PDF 34 · de-pdf-034-line-006regelung ist ungeachtet der Fristen des innerstaatlichen Rechts der Vertragsstaaten durchzu-
PDF 34 · de-pdf-034-line-008(3) Die zuständigen Behörden der Vertragsstaaten werden sich bemühen, Schwierigkeiten
PDF 34 · de-pdf-034-line-009oder Zweifel, die bei der Auslegung oder Anwendung des Abkommens entstehen, in gegen-
PDF 34 · de-pdf-034-line-010seitigem Einvernehmen zu beseitigen. Sie können auch gemeinsam darüber beraten, wie eine
PDF 34 · de-pdf-034-line-011Doppelbesteuerung in Fällen vermieden werden kann, die im Abkommen nicht behandelt
PDF 34 · de-pdf-034-line-013(4) Erfolgt die Besteuerung des Einkommens in einem Vertragsstaat im Abzugswege und ist
PDF 34 · de-pdf-034-line-014die Besteuerung durch die Bestimmungen dieses Abkommens begrenzt, wird die Ermäßigung
PDF 34 · de-pdf-034-line-015der Steuern vom Einkommen oder die Befreiung von diesen Steuern in Übereinstimmung mit
PDF 34 · de-pdf-034-line-016dem innerstaatlichen Recht dieses Staates und den von den zuständigen Behörden der beiden
PDF 34 · de-pdf-034-line-017Vertragsstaaten für diesen Zweck vereinbarten Verfahren angewendet.
PDF 34 · de-pdf-034-line-018(5) Die zuständigen Behörden der Vertragsstaaten können zur Herbeiführung einer Einigung
PDF 34 · de-pdf-034-line-019im Sinne der vorstehenden Absätze unmittelbar miteinander verkehren.
PDF 34 · de-pdf-034-line-021Informationsaustausch
PDF 34 · de-pdf-034-line-022(1) Die zuständigen Behörden der Vertragsstaaten tauschen die Informationen aus, die zur
PDF 34 · de-pdf-034-line-023Durchführung dieses Abkommens oder des innerstaatlichen Rechts betreffend die Steuern