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PDF 35 · de-pdf-035-line-002jeder Art und Bezeichnung, die im Auftrag der Vertragsstaaten oder eines Landes oder einer
PDF 35 · de-pdf-035-line-003Gebietskörperschaft erhoben werden, erforderlich sind, soweit die diesem Recht entsprechen-
PDF 35 · de-pdf-035-line-004de Besteuerung nicht dem Abkommen widerspricht. Der Informationsaustausch ist durch die
PDF 35 · de-pdf-035-line-005Artikel 1 und 2 nicht beschränkt. Alle Informationen, die ein Vertragsstaat erhalten hat, sind
PDF 35 · de-pdf-035-line-006ebenso geheim zu halten wie die auf Grund des innerstaatlichen Rechts dieses Staates be-
PDF 35 · de-pdf-035-line-007schafften Informationen und dürfen nur den Personen oder Behörden (einschließlich der Ge-
PDF 35 · de-pdf-035-line-008richte und der Verwaltungsbehörden) zugänglich gemacht werden, die mit der Veranlagung
PDF 35 · de-pdf-035-line-009oder Erhebung, der Vollstreckung oder Strafverfolgung oder mit der Entscheidung von
PDF 35 · de-pdf-035-line-010Rechtsmitteln hinsichtlich der in Satz 1 genannten Steuern befasst sind. Diese Personen oder
PDF 35 · de-pdf-035-line-011Behörden dürfen die Informationen nur für diese Zwecke verwenden. Sie dürfen die Informa-
PDF 35 · de-pdf-035-line-012tionen in einem öffentlichen Gerichtsverfahren oder in einer Gerichtsentscheidung offen le-
PDF 35 · de-pdf-035-line-013gen. Die weitere Übermittlung an andere Stellen darf nur mit vorheriger Zustimmung des die
PDF 35 · de-pdf-035-line-014Daten übermittelnden Staates erfolgen.
PDF 35 · de-pdf-035-line-015(2) Absatz 1 ist nicht so auszulegen, als verpflichte er einen Vertragsstaat,
PDF 35 · de-pdf-035-line-017Verwaltungsmaßnahmen für die Erteilung von Auskünften durchzuführen, die
PDF 35 · de-pdf-035-line-018von den Gesetzen und der Verwaltungspraxis dieses oder des anderen Ver-
PDF 35 · de-pdf-035-line-019tragsstaats abweichen;
PDF 35 · de-pdf-035-line-021Informationen zu erteilen, die nach den Gesetzen oder im üblichen Verwal-
PDF 35 · de-pdf-035-line-022tungsverfahren dieses oder des anderen Vertragsstaats nicht beschafft werden
PDF 35 · de-pdf-035-line-023können;
PDF 35 · de-pdf-035-line-025Informationen zu erteilen, die ein Handels-, Industrie-, Gewerbe- oder Berufs-
PDF 35 · de-pdf-035-line-026geheimnis oder ein Geschäftsverfahren preisgeben würden oder deren Ertei-
PDF 35 · de-pdf-035-line-027lung der öffentlichen Ordnung widerspräche.