RETAINED RECORD: NON-OPERATIVE / NOT IN FORCE · NICHT IN KRAFT · 2008 source edition
Source edition / Quellenfassung

Interface language: English. Document language: German (DE).

de-south-africa-2008-not-in-force · DE

Artikel 17 Ruhegehälter, Renten und ähnliche Vergütungen

2024 protocol not incorporatedUnreviewed · applicability unverified

All 30 articles

Source paragraph 1

(1) Erhält eine in einem Vertragsstaat ansässige Person Ruhegehälter und ähnliche Vergütun- gen oder Renten aus dem anderen Vertragsstaat, so können diese Bezüge in diesem Staat be- steuert werden.

Source paragraph 2

(2) Bezüge, die eine in einem Vertragsstaat ansässige natürliche Person aus der gesetzlichen Sozialversicherung des anderen Vertragsstaats erhält, können abweichend von Absatz 1 nur in diesem anderen Staat besteuert werden.

Source paragraph 3

(3) Wiederkehrende und einmalige Vergütungen, die ein Vertragsstaat oder eine seiner Ge- bietskörperschaften an eine in dem anderen Vertragsstaat ansässige Person für einen Schaden zahlt, der als Folge von Kriegshandlungen oder politischer Verfolgung, oder des Wehr- oder Zivildiensts entstanden ist (einschließlich Wiedergutmachungsleistungen), können abwei- chend von Absatz 1 nur im erstgenannten Staat besteuert werden.

Source paragraph 4

(4) Der Begriff "Rente" bezeichnet einen Betrag, der regelmäßig zu festgesetzten Zeitpunkten lebenslänglich oder während eines bestimmten oder bestimmbaren Zeitabschnitts aufgrund einer Verpflichtung zahlbar ist, die diese Zahlungen als Gegenleistung für eine in Geld oder Geldeswert bewirkte angemessene Leistung vorsieht.

Disclaimers

Unreviewed source publication; current applicability has not been verified.

Local NOINDEX review only. Excluded from current/comprehensive counts. Noindex is not access control. Parent independently decides any source-edition listing or deployment after review and release gates.

Embedded data, audit, scope evidence and sealed input build manifest are immutable input records, NOT mounted output hashes or publication approval. Mount output hashes and transformations are sealed by the enclosing release. Separate non-operative source publication only.

Source-page links are references, not human paragraph verification.