Dieses Abkommen bedarf der Ratifikation. Die Ratifikationsurkunden werden so bald wie möglich in Warschau ausgetauscht. Das beiliegende Protokoll ist Bestandteil dieses Abkommens.
Dieses Abkommen tritt einen Monat nach dem Tag des Austauschs der Ratifikationsurkunden in Kraft und ist anzuwenden a) bei den im Abzugsweg erhobenen Steuern auf die Beträge, die am oder nach dem 1. Januar des Kalenderjahrs zuflieBen, das dem Jahr folgt, in dem das Abkommen in Kraft tritt; b) bei den übrigen Steuern vom Einkommen und vom Vermögen auf die Steuern, die für Steuerjahre ab dem 1. Januar des Kalenderjahrs erhoben werden, das auf das Jahr folgt, in dem das Abkommen in Kraft tritt; c) bezüglich des Informationsaustausches nach Artikel 27 ab dem 1. Januar des Kalenderjahrs, das dem Jahr folgt, in dem das Abkommen in Kraft tritt; d) bezüglich der Amtshilfe bei der Beitreibung von Steuern nach Artikel 28, wenn die zuständigen Behörden Einzelheiten, wie Artikel 28 durchzuführen ist, im Wege eines Verständigungsverfahrens nach Artikel 26 schriftlich vereinbart haben.
Mit Inkrafttreten dieses Abkommens treten das Abkommen vom 18. Dezember 1972 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie die dazugehörigen Protokolle außer Kraft a) bei den an der Quelle im Abzugsweg erhobenen Steuern bezüglich der Beträge, die am oder nach dem 1. Januar des Jahres gezahlt werden, das auf das Jahr folgt, in dem dieses Abkommen in Kraft getreten ist; b) bei den übrigen Steuern bezüglich der Steuern, die für Zeiträume beginnend ab dem 1. Januar des Jahres erhoben werden, das auf das Jahr folgt, in dem dieses Abkommen in Kraft getreten ist.
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Germany / Poland; DBA Deutschland–Polen vom 14. Mai 2003, BGBl. 2004 II S. 1305 ff.; edition 2003 Convention · Quellenfassung; article 32; Deutsch; unreviewed source text, current applicability unverified; /editions/de-pl-2003/de/articles/article-32/
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DBA Deutschland–Polen vom 14. Mai 2003, BGBl. 2004 II S. 1305 ff.
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